Powernapping - Fit on Tour!

Durch das kurze Schlafen regeneriert sich der Körper und die Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration steigen deutlich an
Mehr erfahren

Powernapping - Fit on Tour!

Durch das kurze Schlafen regeneriert sich der Körper und die Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration steigen deutlich an
Mehr erfahren

Einschlafen am Steuer ist Straftat –

sagt Hans-Günter Weeß von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM).
Die WELT N 24 aktuell vom 05.01.2018: Auf deutschen Straßen sterben mehr als doppelt so viele Menschen durch einschlasfen wie durch Alkohol. Schuld ist der Sekundenschlaf – denn das kurze einnicken verursache besondesrs schwere Unfälle.

N24_- Pausen machen kann Leben retten – 05.01.2018

Rechtliche Konsequenzen

Strafgesetzbuch droht Geld- und Freiheitsstrafe an

Bild1_StGB

Führt Übermüdung zu Gefährdung oder Schädigung Dritter, ist der Straftatbestand des § 315c StGB erfüllt – drohende Folge: Geld- oder Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.

(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen . . und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Erfahrungen der Polizei durch ihre täglichen Kontrollen

Schlafdefizite, zu wenig Schlaf, zu lange Fahrtzeiten, auch das Nichteinhalten der Lenk- und Ruhezeiten sind natürlich die Hauptfaktoren, die zu Sekundenschlaf führen.

Schlafstörungen, Schlafkrankheit wie Schlafapnoe, sowie Belastungen von außen, vor allem Stress und das Arbeiten gegen den menschlichen Biorhythmus (innere Uhr), tragen ebenfalls zu Übermüdung und mangelnder Fitness bei.

Nicht unerwähnt bleiben darf natürlich der strafrechtliche Tatbestand des § 315c StGB, der sich mit dem geistigen und körperlichen Zustand des Fahrers/der Fahrerin beschäftigt.

Der Fahrer selbst darf ein Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn seine körperliche Eignung gewährleistet ist. Hier steht sogar der Fahrzeughalter mit in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass nur geeignete Personen als Fahrzeugführer eingesetzt werden – so sagt es schon die StVZO.

Vor dem Hintergrund, dass der Fahrer in einem 24-Stunden Tag/Nachtrhythmus erheblichen Leistungsschwankungen ausgesetzt ist, wird deutlich, warum sich gerade am frühen Nachmittag gegen 14:00 Uhr und in der Nacht zwischen 05:00 und 06:00 Uhr eine auffällige Unfallhäufigkeit zeigt.

Fazit

Häufig werden Übermüdung/Sekundenschlaf erst im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall aufgedeckt. Die Ermittlungen der Polizei – Auswertung der Aufzeichnungen des Digitalen Kontrollgerätes – erhärten schon oft schnell den Verdacht, dass der Fahrer offenbar übermüdet war und es deshalb zum Unfall kam.

Die Folgeerscheinungen eines Unfalles – mit Personen- und Sachschaden – sind in der Regel für alle Betroffenen schwerwiegend. Neben dem zu erwartenden Strafmaß droht dem Unfallverursacher (Fahrer) sogar ein Führerscheinentzug. Die zivilrechtliche Regulierung der Schäden erstreckt sich oft über Jahre und wirkt aufreibend und nachhaltig belastend für Fahrer und Halter.

Da hilft nur: Vorbeugen ist besser als heilen !

Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns zu Kontaktieren

0661 - 83 14 08 Zum Kontaktformular