Sekundenschlaf – oft bleibt es nicht bei einer „Schrecksekunde“
Veröffentlicht am: 09.01.2018
Oft berichten Autofahrer von selbst erlebtem Sekundenschlaf, von kurzfristigem Einnicken oder einer Schrecksekunde, wo ihr Fahrzeug mehr oder weniger eigenständig unterwegs war. Doch sobald es zu einem Unfall – oft folgenschwer – kommt, werden diese Tatsachen verschwiegen, um „die einge Haut zu retten“. Das funktioniert nicht immer, und bei Vorliegen deutlicher Anzeichen für Übermüdung im Straßenverkehr greift das Strafgesetz mit drastischen Geldstraßen, Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg.
- Überschreitung der Lenkzeit / lange Fahrtzeigen ohne Unterbrechung und Pausen,
- unsichere Fahrweise / Schlangenlinien fahren,
- Verhalten gegen die sogen. biologische (innere) Uhr,
- Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder Drogen
sind für die Ermittler und den Staatsanwalt deutliche Anzeichen von Übermüdung. Damit steht der Straftatbestand des § 315c StGB im Raum, und die/der betroffene Fahrerin/Fahrer sieht sich mit einem Strafverfahren konfroniert.
Um dem vorzubeugen, setzen alle Initiativen von Gesetzgeber, Behörden, Verbänden, Fahrschulen, Arbeitsschutz und Polizei auf Aufklärung und Prävention. Das oberste Motto:
Das wirksamste Mittel gegen Übermüdung/Müdigkeit ist ausreichen Schlaf !
>> Kampagne „Bekämpfung-Sekundenschlaf“, eine Initiative des 3G-Kompetenzzentrum in Fulda
>> Problematik: Übermüdung/Sekundenschlaf mit Unfallfolge
Quelle: Verkehrsportal