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1 Sekunde eingenickt – tragische Unfallfolge !

Veröffentlicht am: 16.05.2021

Bad Hersfelder Jugendrichter verurteilt jungen Sprinterfahrer.

Neben zu hoher oder nicht angepasster Geschwindigkeit zählt der Sekundenschlaf zu den klassischen Unfallursachen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs immer wieder erheblich gefährden.

Schwere Unfälle mit großer medialer Außenwirkung stören das Sicherheitsempfinden der aufrichtigen, gewissenhaften Fahrerinnen und Fahrer erheblich. Vor diesem Hintergrund ereignete sich vor Jahresfrist ein schwerer Verkehrslunfall, der jetzt vor wenigen Tagen vor Gericht verhandelt wurde.

Schon der gesamte Sachverhalt, wie es überhaupt zu diesem Unfall kam, ist mehr als tragisch und muss bei den Verantwortlichen Schuldgefühle hinterlasssen.

Der zur Unfallzeit noch als Heranwachsender geltende 19-jährige Sprinterfahrer hatte am Tag zuvor einen Kupplungsschaden am Fahrzeug. Bedingt durch die lange andauernde Reperatur, die sich bis tief in die Nacht hinzog, fehlte ihm jeglicher Schlaf, bevor er um 06.00 Uhr schon wieder seine Tagestour antrat.

Obwohl er seinen Chef auf seine Übermüdung tel. hinwies, bestand dieser darauf, dass er wie gewohnt fahre. Damit nahm der Tag seinen verherenden Verlauf. Gegen 09:50 Uhr am Vormittag endete die Fahrt im Landkreis Fulda auf der B 254 mit einem schweren Verkehrsunfall mit töglichem Ausgang. Eine 79-jährige Beifahrerin eines entgegenkommenden Pkw kam dabei ums Leben.

Jetzt, nach einem Jahr, erfolgte die Verurteilung des jungen Fahrers. 6 Monate Jugendstraft auf Bewährung und 400 Euro Geldbuße – ein mildes Urteil für ein Menschenleben. Doch hat dieses Unfallgeschehen einen fatalen Beigeschmack: wo blieb hier die Verantwortlichkeit seines Vorgesetzten, der die Fahrt angeordnet hat. Aufgrund der körperlichen Verfassung (totale Übermüdung) des Fahrers hätte er hiere anders handeln müssen.

Fazit: Ein klassischer Fall von gröbster Missachtung der Verskehrssicherheit.

>> Gericht verurteilt jungen Sprinterfahrer
Quelle: Fuldaer Zeitung, Verlag Parzeller, 36 043 Fulda

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